AGBs

§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung von Websites, Ihre Zugänglichmachung im Internet und die damit verbundenen Dienstleistungen der Agentur.

(2) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

(3) Bei einem Verkauf über Digistore 24 gelten diese AGB nachrangig zu den AGB von Digistore 24.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Die Leistungen der Agentur ergeben sich im Einzelnen aus dem Angebot der Agentur auf der Webseite netzpluslogik.de oder einem schriftlichen Angebot. Dort nicht aufgeführte Leistungen werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Soweit mit dem jeweils zugehörigen Preisteil vereinbart,

(a) stellt die Agentur dem Auftraggeber eine Website auf Zeit zur Verfügung,

(b) erstellt die Agentur für den Auftraggeber eine Website mit den spezifizierten Merkmalen gemäß der Leistungsbeschreibung,

(c) stellt die Agentur dem Auftraggeber Speicherplatz im Internet (Webspace) für die Website des Auftraggebers und deren Anbindung an das Internet (Hosting) zur Verfügung;

(d) betreut die Agentur die Website des Auftraggebers technisch mit den vereinbarten Leistungsumfängen;

(e) stellt die Agentur dem Auftraggeber darüber hinaus auf Anfrage ein Softwaretool zur Verfügung, mit dem der Auftraggeber Informationen über die Nutzung seiner Website durch Besucher der Website einsehen kann – die Daten beinhalten unter anderem Seitenzugriffe, Zugriffsquellen, Absprungraten, verweisende Websites, verwendete Suchmaschinen und Sucheingaben;

(f) meldet die Agentur für den Auftraggeber die von dem Auftraggeber ausgesuchte Domain bei der zuständigen Registrierungsstellen an und hält die Website des Auftraggebers unter dieser Domain für die Dauer des Vertrages
zum Abruf im Internet bereit.

(3) Soweit der Auftraggeber Aufträge an die Agentur mündlich erteilt, sind diese bindend. Die Agentur hat Anspruch darauf, dass der Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge unverzüglich in Textform bestätigt. Ein Auftrag gilt insoweit als erteilt, wenn die Agentur vor einer Einigung über alle Punkte eines Auftrages in Kenntnis des Auftraggebers mit einem Teil der Auftragsdurchführung beginnt, ohne dass der Auftraggeber widerspricht. Ein Auftrag kann durch die Agentur auch durch Ausführung der Tätigkeit angenommen werden, wenn über alle Punkte eines Auftrages bereits Klarheit hergestellt ist.

§ 3 Website auf Zeit

(1) Die Agentur stellt dem Auftraggeber eine Website mit den im Angebot genannten Merkmalen für die Dauer des Vertrages zur Verfügung.

(2) Soweit vereinbart erstellt die Agentur die Website für den Auftraggeber nach
Maßgabe der gesondert vereinbarten Leistungsbeschreibung.

(3) Die Agentur wird die fertige Website dem Auftraggeber vorführen und ihn mit einer Frist von einer Woche auffordern (bei eiligen Aufträgen können kürzere Fristen gewählt werden), das Werk abzunehmen. Äußert der Auftraggeber keine Änderungswünsche oder Vorbehalte innerhalb dieser Frist, gilt die Website als abgenommen, sofern sie abnahmefähig war, also keine wesentlichen Mängel an der Leistung vorlagen.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb der Frist von einer Woche nach Zugang der Abnahmeaufforderung die Abnahme vorzunehmen, soweit das Werk abnahmereif ist oder Vorbehalte mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber mit dieser Verpflichtung in Verzug, gelten die Regelungen dieses Vertrages zu den Mitwirkungspflichten und dem Annahmeverzug des Auftraggebers entsprechend.

§ 4 Webhosting

(1) Die Stellung des Internetspeichers erfolgt auf einem Shared Server eines dritten Serveranbieters mit dem im Angebot genannten Speicherplatz, ersatzweise von 100 MB.

(2) Der Auftraggeber hat, soweit nicht ein anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf eine eigene IP- Adresse oder einen eigenen Server für seine Website. Das Hosting wird auf von mehreren Nutzern genutzten zentralen Servern mit einer IP-Adresse und einer für alle Nutzer für den jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite erbracht. Dadurch kann die tatsächlich dem Auftraggeber zur Verfügung stehende Bandbreite schwanken.

(3) Das Hosting beinhaltet die Bereitstellung eines „Content Management System“. Die Agentur nimmt regelmäßig Updates und Aktualisierungen des Content Management Systems vor, soweit solche verfügbar sind. Aufwendungen der Agentur im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Updates, die eine vollständig neue Version der Software darstellen, sind nach Aufwand abzurechnen, sofern diese nicht Vertragsbestandteil sind.

(4) Der Auftraggeber erhält das einfache, nicht ausschließliche, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich beschränkte Recht, die mit der Nutzung des Shared-Servers verbundenen Softwarefunktionen nach Maßgabe dieser AGB und den Lizenzbestimmungen der dritten Softwareanbieter zu nutzen. Weiter gehende Rechte erhält der Auftraggeber nicht.

(5) Die Agentur strebt eine größtmögliche Verfügbarkeit der Website des Auftraggebers an. Ist die Verfügbarkeit der Website zu Zeiten normalen Besucherverkehrs für eine erhebliche Zeitdauer unterschritten, kann der Auftraggeber eine zeitanteilige Rückerstattung der betreffenden Hosting-Gebühren für die anteilige Dauer der Nichtverfügbarkeit geltend machen. Nichtverfügbarkeit liegt dabei nur vor, wenn der Auftraggeber die vereinbarten Dienste nicht mehr nutzen kann oder die Nutzung der Dienste unzumutbar erschwert ist, und die zugrundeliegende Störung von der Agentur zu vertreten ist.

(6) Vorher absehbare Wartungsarbeiten werden angekündigt und normalerweise in der Nacht erledigt. Während einer Wartung kann es technisch bedingt zu einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Website kommen.

(7) Die Agentur haftet nicht für höhere Gewalt oder bei der Agentur oder den Subunternehmern der Agentur eintretende Betriebsstörungen, z. B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die die Agentur ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistungen zu erbringen. Die Agentur haftet weiter nicht Datenverluste oder Nichtverfügbarkeiten, die durch geeignete, den Regeln der Technik und Eigenvorsorge entsprechende Vorkehrungen des Auftraggebers unschwer zu verhindern gewesen wären

(8) Die Agentur behält sich vor, den Internet-Zugang zu beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netz- oder Serverintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes oder des Servers, der Software oder der gespeicherten Daten, der Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern.

§ 5 Domain-Registrierung

(1) Soweit eine Domain Registrierung durch die Agentur vereinbart ist, wird die Agentur prüfen, ob die von dem Auftraggeber gewünschten Domainnamen bereits vergeben sind. Soweit diese Prüfung ergibt, dass die von dem Auftraggeber gewünschten Domains noch nicht an Dritte vergeben sind, wird die Agentur die Domain(s) bei der DENIC e.G. und/oder der zuständigen ausländischen Vergabestelle beantragen. Soweit die Prüfung ergibt, dass die Domains bereits an Dritte vergeben sind, wird die Agentur den Auftraggeber hiervon unterrichten. Weitergehende Pflichten hat die Agentur insoweit nicht.

(2) Soweit es anlässlich der Registrierung zu Rückfragen kommt, wird die Agentur diese nach Abstimmung mit dem Auftraggeber beantworten.

(3) Den Erfolg der Anmeldung – d.h. die wirkliche Registrierung der Domains – schuldet die Agentur nicht, die Registrierung obliegt allein der zuständigen Registrierungsstelle.

(4) Die Agentur meldet den Auftraggeber bei der jeweiligen Registrierungsstelle als Domaininhaber und/oder administrativer Ansprechpartner (Admin-C) an. Nach den Bestimmungen der DENIC e.G. muss für eine deutsche Domain der „Admin-C“ der Organisation angehören, für die die Domain eingetragen ist und in Deutschland seinen allgemeinen Gerichtsstand haben. Der „Admin-C“ ist für die Domain rechtlich verantwortlich, wenn der Auftraggeber nicht oder nicht mehr existiert oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Eine Tätigkeit der Agentur als Admin-C bedarf zusätzlicher Vereinbarung.

(5) Ist die Anmeldung erfolgreich, wird der Auftraggeber bei der Registrierungsstelle als rechtlicher Inhaber der Domain registriert.

(6) Die Aufrechterhaltung der Registrierung schuldet die Agentur nicht (im Regelfall verlängert sie sich aber automatisch).

(7) Die Agentur kann die Domain nicht auf Ihre Vereinbarkeit mit Rechten Dritter prüfen, diese ist nicht vereinbart und kann auch nicht vereinbart werden (unerlaubte Rechtsberatung). Der Auftraggeber muss die als Domain zu registrierenden Zeichenfolgen daher selbst (ggf. durch einen Rechts- oder Patentanwalt) daraufhin überprüfen, ob sie mit den Rechten Dritter und den allgemeinen Gesetzen vereinbar ist. Der Auftraggeber versichert, dass keine Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter oder allgemeinen Gesetzen für die gewünschten Domains bestehen. Soweit Dritte dennoch von dem Auftraggeber eine Änderung, Löschung oder Übertragung einer oder mehrerer der angemeldeten Domains verlangen, ist die Abwicklung und sind alle damit verbundenen Kosten allein Sache des Auftraggebers. Dasselbe gilt für vergleichbare behördliche Maßnahmen bezüglich einer oder mehrerer der Domains.

(8) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen und die Vergabebestimmungen der zuständigen Vergabestelle anzuerkennen. Die Geschäftsbedingungen und Vergabebestimmungen der Vergabestelle sind im Internet abrufbar unter www.denic.de und www.internic.com. Die Agentur kann für alle Erklärungen bezüglich der Domains (z.B. Kündigung, Providerwechsel, Löschung der Domain), die Form verlangen, welche hierfür nach den einschlägigen Registrierungsbedingungen erforderlich ist.

§ 6 Leistungserbringung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche nicht von der Agentur nach diesem Vertrag gelieferten Inhalte und Materialien zeitgerecht und ordnungsgemäß beizustellen. Dies betrifft je nach Auftrag Texte, Fotos, Pläne, Musik, Logos, Grafiken, Karten, Videos, Animationen, Zeichnungen oder sonstige Werke, die für die Fertigstellung der Website erforderlich sind.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erforderlichen Inhalte und Materialien in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zu übergeben. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Inhalte und Materialien erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden, insbesondere auch Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Bearbeitungsrechte in dem für die Realisierung des Projekts und die Arbeit der Agentur erforderlichen Umfang. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit im Hinblick auf Immaterialgüter-und Urheberrecht kann nur von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden und ist nicht Gegenstand des Auftrages.

(3) Sollten Informationen, Unterlagen oder Vorlagen wie beispielsweise Texte oder Fotos nicht rechtzeitig und vollständig vorhanden sein, ist die Agentur berechtigt, mit der Leistung nicht zu beginnen oder behelfsmäßig mit Platzhaltern zu arbeiten. Das nachträgliche Einpflegen des verspätet übermittelten Materials zählt als Änderung des Auftrages und ist zusätzlich nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen, angemessenen Vergütung, zu vergüten.

(4) Sofern der Auftraggeber der Agentur körperliche oder nicht körperliche Gegenstände, insbesondere Bild-, Text- oder Tondateien, zur Verfügung stellt, welche die Rechte Dritter verletzen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Agentur auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei zu halten. Dies umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung.

(5) Die Einbindung und Bearbeitung von Bildern (z. B. Zurechtschneiden, Retuschen, Umwandeln des Dateiformats) oder anderen Medien (PDFs, Musik, Video, Grafiken etc.) ist, sofern nicht gesondert vereinbart, nicht im Preis inbegriffen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Medien in der richtigen Größe und Auflösung, im richtigen Datei- und Farbformat zur Verfügung gestellt werden. Ansonsten ist der Auftraggeber verpflichtet, den Mehraufwand der Bearbeitung nach Stunden anhand der vertraglich
vereinbarten oder ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu zahlen.

(6) Wenn nicht anders im Angebot vereinbart, ist pro Position aus dem Angebot eine Korrekturschleife mit je einer Änderung inbegriffen. Rückgängigmachung gewünschter Änderungen, Folgeänderungen und Funktions- oder Strukturänderungen sind zusätzlich vom Auftraggeber nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen Vergütung zu zahlen, ebenso nachträglich angebrachte Änderungen nach Beginn einer neuen Projektphase.

(7) Die Agentur ist berechtigt, dritte Dienstleister und sonstige Erfüllungsgehilfen ganz oder teilweise mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen zu beauftragen. Die Agentur ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen jederzeit zu wechseln, sofern für den Auftraggeber dadurch keine Nachteile entstehen. Grundsätzlich wird der Auftraggeber zwei Wochen vor einer Auswechslung informiert und aufgefordert, Bedenken gegen die geplante Auswechslung mitzuteilen.

(8) Die Agentur kann die Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch durch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards erbringen, sofern dem Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen.

§ 7 Zahlung

(1) Für die Einrichtung der Website zahlt der Kunde die im schrifltichen Angebot genannten Preise zzgl. MwSt., soweit diese anfällt.

(2) Die vertragliche Vergütung gilt nur, soweit vertragliche Leistungen auch vereinbart sind. Zusatzleistungen – wie insbesondere individuelle Anpassungen des Layouts der Website – sind nach den vertraglichen Sätzen entsprechend des Angebots, ersatzweise nach Maßgabe der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu vergüten. Begleitende Leistungen wie Benutzereinführungen, Beratung, Dokumentationen, Schulungen, Support oder ähnliches sind nicht standardmäßig im Auftrag enthalten, sondern nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Die Zahlung des Auftraggebers ist sofort fällig. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Sofern der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug ist, ist er nach § 288 verpflichtet, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalen Schadensersatz zu leisten.

(4) Gerät der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug, kann die Agentur ein Leistungsverweigerungsrecht dadurch geltend machen, dass die Agentur den Zugang des Auftraggebers zu der gehosteten Website sperrt. In diesem Fall ist der Auftraggeber trotz gesperrtem Zugang weiterhin zur Leistung des Entgeltes verpflichtet.

(5) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist die Agentur wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Auftraggeber befugt.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Nach Abnahme und vollständiger Zahlung erwirbt der Auftraggeber an der Leistung der Agentur das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der Website für die Dauer des Vertrages.

(2) Die Agentur hat das Recht, als Urheberin genannt zu werden. Sie wird die Website in üblicher Form mit einer Urheberbenennung inklusive einer Verlinkung zu Ihrer Website versehen; dem Auftraggeber ist nicht gestattet, diesen Hinweis ohne Einwilligung der Agentur zu entfernen, sofern er daran nicht ein überwiegendes Interesse hat.

(3) Die Agentur darf den Auftraggeber auf ihrer Website oder in sonstigen Werbe-Veröffentlichungen als Referenzkunden benennen. Sie darf die von ihr erbrachten Leistungen für ihre Public Relation vervielfältigen und öffentlich wiedergeben, sofern dem nicht überwiegende Interessen des Auftraggebers entgegenstehen. Dabei darf der Unternehmensname, Logo, sowie ein Screenshot der Website gezeigt werden.

§ 9 Laufzeit / Kündigung

(1) Der Vertrag tritt mit der Einigung der Parteien in Kraft und läuft fest für zwei Jahre von dem vereinbarten Beginn an, ersatzweise dem Moment der Freischaltung des Zuganges des Auftraggebers. Er verlängert sich immer um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.

(2) Eine Kündigung des Auftraggebers wird nur wirksam, wenn der Auftraggeber die Domains zu seinem Vertrag selbst schließt („Close“) oder er zu einem anderen Provider mittels Konnektivitäts-Koordination umzieht („KK“). Die Agentur wird beim Close und beim KK mitwirken. Ohne „Close“ oder „KK“ ist eine ordentliche Online-Kündigung technisch nicht möglich und unwirksam.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Agentur ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt,

wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Höhe von wenigstens
einem Monatsentgelt länger als 1 Monat in Verzug gerät
der Auftraggeber auch nach einer Abmahnung schuldhaft gegen eine
vertragliche Pflicht verstößt
der Auftraggeber eine Vertrags- oder Rechtsverletzung Dritter oder eine
Verletzung der allgemeinen Gesetze nicht während einer angemessenen Frist
beseitigt.
(4) Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht, wenn die Pflichtverletzung des Auftraggebers so gravierend ist, dass die Fortsetzung des Vertrages für die Agentur unzumutbar wäre. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Agentur wegen der Pflichtverletzung selbst gegenüber Dritten haftbar wäre.

(5) Die Parteien sind im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vertrags zu Hosting- oder Domain-Services verpflichtet, bei dem „Close“ oder dem „KK“ für die von dem Auftraggeber gehaltenen Domains mitwirken.

(6) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen zu zahlen, was die Agentur an Aufwendungen erspart und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Alternativ steht der Agentur ein Anspruch von 5 % des Teils der Vergütung zu, der auf die noch nicht erbrachte Leistung entfällt. Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber die fristlose Kündigung durch die Agentur zu vertreten hat, doch ist in diesem Fall der Auftraggeber zusätzlich verpflichtet, einen etwaigen darüber hinaus gehenden Schaden der Agentur zu ersetzen. Hat die Agentur eine fristlose Kündigung durch den Auftraggeber zu vertreten, hat die Agentur dem Auftraggeber nicht verbrauchte Vorauszahlungen zu erstatten und einen etwaigen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen.

§ 10 Löschung des Speichers

(1) Um 24 Uhr des Tages der Beendigung des Vertrags ist der Auftraggeber verpflichtet, den ihm überlassenen Speicherplatzes zu Löschung oder zur Löschung durch die Agentur frei zu geben.

(2) Der Auftraggeber sorgt selbst für die rechtzeitige Aufbewahrung seiner Daten.

(3) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung wird die Agentur den Auftraggeber auffordern, am „Close“ oder „KK“ mitzuwirken. Wird der Auftraggeber nicht fristgerecht tätig, kann die Agentur die Inhalte des Auftraggebers auf dem Server löschen.

(4) Erbringt der Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, von der Agentur gesetzten Frist nicht die erforderlichen Handlungen für ein „Close“ oder ein „KK“ der Domain, kann die Agentur – frühestens zum Tag der Beendigung des Vertrages – die Betreuung des registrierten Domain-Namens des Auftraggebers bei der zuständigen Registrierungsstelle einstellen. Dadurch kann der Domain-Namen durch die Registrierungsstelle gelöscht werden und der Auftraggeber die Domain verlieren.

§ 11 Datenschutz

(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (zB Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung dieses Vertrages erforderlich sind.

(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung des Betroffenen (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weiter gegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.

(3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden.

(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (zB steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).

§ 12 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Streitschlichtung

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nicht ein Anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Agentur Erfüllungsort.

(2) Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Agentur und Auftraggeber, sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben.