Begriff:

European Accessibility Act (EAA)

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Die EU-Richtlinie zum BFSG

Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie (2019/882), die am 17. April 2019 vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde und den Rahmen für das deutsche BFSG bildet.

Richtlinien werden durch die EU-Mitgliedsstaaten in eigene Gesetze umgesetzt, in diesem Fall geschehen durch den Gesetzgeber für die Bundesrepublik Deutschland in das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Die Richtlinie beschreibt:

(1) Zweck dieser Richtlinie ist es, durch Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen einen Beitrag zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts zu leisten, indem insbesondere durch unterschiedliche Barrierefreiheitsanforderungen in den Mitgliedstaaten bedingte Hindernisse für den freien Verkehr bestimmter barrierefreier Produkte und Dienstleistungen beseitigt werden bzw. die Errichtung derartiger Hindernisse verhindert wird. Dadurch dürften sich die Verfügbarkeit barrierefreier Produkte und Dienstleistungen auf dem Binnenmarkt erhöhen und die Barrierefreiheit von einschlägigen Informationen verbessern.

(2) Der Bedarf an barrierefreien Produkten und Dienstleistungen ist groß, und die Zahl der Menschen mit Behinderungen wird voraussichtlich noch deutlich steigen. Ein Umfeld mit besser zugänglichen Produkten und Dienstleistungen ermöglicht eine inklusivere Gesellschaft und erleichtert Menschen mit Behinderungen ein unabhängiges Leben. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass in der Union mehr Frauen als Männer eine Behinderung haben.

Die Richtlinie formuliert Barrierefreiheitsanforderungen an Güter und Dienstleistungen und nimmt so auch private Wirtschaftsakteure in die Pflicht. Die Mitgliedsstaaten der EU werden u.a. dazu verpflichtet, den gesamten Online-Handel für Verbraucherinnen und Verbraucher barrierefrei zu gestalten.

Die Richtlinie definiert einheitliche Barrierefreiheitsanforderungen für eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen, darunter Computer, Smartphones, E-Books, Bankdienstleistungen, E-Commerce und den öffentlichen Personenverkehr. Durch die Harmonisierung sollen Handelshemmnisse abgebaut und gleichzeitig der Zugang zu barrierefreien Angeboten verbessert werden.

Alle EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Richtlinie bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht umzusetzen, was in Deutschland durch das BFSG erfolgt ist. Das BFSG tritt am 28.06.2025 in Kraft.

Nachzulesen ist die Richtlinie 2019/882 auf der Website der Europäischen Union.